Der Gesetzgeber hat die Bundesnotarkammer beauftragt, das Zentrale Testamentsregister für ganz Deutschland zu führen. Die öffentlich-rechtliche Trägerschaft sorgt dafür, dass das Zentrale Testamentsregister auf Dauer besteht und nicht auf Gewinnerzielung angelegt ist
Mehr erfahrenAmtlich verwahrte letztwillige Verfügungen müssen im Todesfall sicher aufgefunden werden. Dafür sorgt das Zentrale Testamentsregister. Dadurch wird der letzte Wille der verstorbenen Person gesichert. Dies entlastet auch die Angehörigen, die alsbald Sicherheit über die Wünsche der verstorbenen Person erhalten.
Mehr erfahrenDas Zentrale Testamentsregister enthält die Verwahrangaben zu allen erbfolgerelevanten Urkunden, die in Deutschland von Notarinnen und Notaren errichtet werden, sowie zu allen privatschriftlichen Testamenten, die in gerichtliche Verwahrung gelangen. Das Zentrale Testamentsregister verwahrt selbst keine Testamente.
Mehr erfahrenNotarinnen und Notare sowie Gerichte erhalten auf Ersuchen Auskünfte, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben erforderlich ist. Eine Auskunft setzt zu Lebzeiten zusätzlich die Einwilligung der testierenden Person voraus. Die Datenschutz-Grundverordnung gibt ein Recht auf Auskunft über die eigenen personenbezogenen Daten.
Mehr erfahrenDie Registrierung löst eine Gebühr aus. Diese ist niedrig, da das Zentrale Testamentsregister nicht auf Gewinnerzielung angelegt ist. Die Registrierungsgebühr fällt nur einmalig an und deckt die dauerhaften Kosten.
Mehr erfahrenAlle früher in Papierform geführten Testamentsverzeichnisse und die Hauptkartei für Testamente des Amtsgericht Schöneberg in Berlin wurden nach Digitalisierung in das Zentrale Testamentsregister überführt. So wurden die früheren über alle Standesämter in Deutschland verteilten Karteikarten ersetzt.
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